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Probezeit

Probezeit Wer als neuer Mitarbeiter in einem Unternehmen angestellt wird, der bekommt seine Anstellung (in vielen Fällen) erst einmal auf Probe. Diese Probezeit ist jedoch keine reine Schikane oder ein Probearbeiten, vielmehr hilft sie beiden Parteien herauszufinden, ob alles zueinander passt. Passt der Mitarbeiter ins Unternehmen? Stimmen seine Qualifikationen? Sind die Aufgaben der Qualifikation des Mitarbeiters angemessen? Passt die Unternehmenskultur dem Mitarbeiter? Stellt nun eine Partei während der Probezeit Unstimmigkeiten fest, so kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Allerdings muss hier eine Kündigungsfrist (soweit tariflich nicht anders geregelt) von zwei Wochen eingehalten werden. Das Kündigungsrecht ist jedoch nicht der einzige Unterschied zu einem festen Arbeitsvertrag.

Auch während der Probezeit hat ein neuer Mitarbeiter Anspruch auf Urlaub. Diesen kann er jedoch erst beanspruchen, wenn er bereits sechs Monate gearbeitet hat. Wird der Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt, kann ein Zwölftel des Jahresurlaubs (pro geleistetem Arbeitstag) beansprucht werden. Nach einem gearbeiteten Monat besteht also ein Urlaubsanspruch von zwei Tagen. Kann dieser vom Mitarbeiter nicht in Anspruch genommen werden, so muss der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Probezeit ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auf diese hat ein Mitarbeiter in der Probezeit erst Anspruch, wenn er vier Wochen in dem Unternehmen gearbeitet hat. Fehlt ein neuer Mitarbeiter innerhalb der ersten vier Wochen aus gesundheitlichen Gründen, bekommt er für diese Zeit keinen Lohn.

Die Dauer der Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. In seltenen Fällen kann sie länger dauern. Kürzere Probezeiten können unter Umständen verhandelt werden. Egal, wie lange die Probezeit dauert, die ersten Wochen sind immer eine Bewährungsprobe für den neuen Mitarbeiter. Die ersten Wochen im neuen Unternehmen können der Startschuss für eine glänzende Karriere sein. Gerade die erste Zeit ist aber auch voller Fallstricke und Fettnäpfchen. Um Letzteres nicht schon am ersten Tag mit voller Wucht zu erwischen, gilt es einige Regeln zu beachten. Zuerst einmal sollten sich neue Mitarbeiter allen Kollegen im Unternehmen höflich vorstellen. Und sofern es nicht zur Unternehmenskultur gehört, sich zu "Duzen", sollten Kollegen stets mit "Sie" angeredet werden. Selbstverständlich gehört es sich, nicht nur für Neulinge, pünktlich zu erscheinen. Zudem sollte der Arbeitsplatz nicht Punkt Feierabend fluchtartig verlassen werden. Besser ist es, sich an den anderen Mitarbeitern zu orientieren. Das ist jedoch nicht nur bezüglich der Feierabend- und Pausenzeiten wichtig. Die Probezeit sollte so intensiv wie möglich damit verbracht werden, die Unternehmenskultur und die Abläufe genau zu beobachten. Mit äußerungen über Kollegen, dem üblichen Klatsch und Tratsch, sowie mit Verbrüderungen sollten sich neue Mitarbeiter möglichst lange zurückhalten. Schließlich kann nicht schon nach ein paar Tagen klar sein, welche Konflikte und Seilschaften es gibt. Trotz aller beobachtender Zurückhaltung in der ersten Zeit, sollten neue Mitarbeiter nicht zum Eremiten verkommen. Eine freundliche, aufgeschlossene Grundhaltung allen Mitarbeitern gegenüber ist hier der goldene Mittelweg.

Der Dresscode ist übrigens nicht nur beim Vorstellungsgespräch von Bedeutung. Die Kleidung, die für den Jobstart gewählt wird, sollte möglichst angepasst sein. Ist die Firmenkultur nach einiger Zeit etwas besser bekannt, kann bei der Kleiderwahl auch etwas mehr Individualität einfließen.